Förderung für barrierefreien Umbau: KfW 455 & mehr 2026

Altersgerecht umbauen mit bis zu 6.250 € Zuschuss. Alle Fördermöglichkeiten für barrierefreie Sanierung – KfW, Pflegekasse und Bundesländer.

Ob für die eigenen Eltern, für die eigene Zukunft oder wegen einer akuten Einschränkung – der barrierefreie Umbau wird für immer mehr Hausbesitzer zum Thema. Die gute Nachricht: Du musst die Kosten nicht allein tragen. Es gibt mehrere Fördertöpfe, die dir beim altersgerechten Umbau helfen. Von der KfW über die Pflegekasse bis zu Landesprogrammen – wir zeigen dir alle Möglichkeiten.

Warum barrierefreier Umbau sinnvoll ist

Barrierefreiheit ist kein Thema nur für Senioren. Ein barrierefreies Zuhause erhöht den Wohnkomfort für alle – und steigert gleichzeitig den Immobilienwert. Typische Maßnahmen sind:

  • Badezimmer: Bodenebene Dusche, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken
  • Treppen: Treppenlift, Rampe, Handläufe
  • Türen: Verbreiterung auf mindestens 80 cm, Abbau von Schwellen
  • Küche: Unterfahrbare Arbeitsflächen, absenkbare Oberschränke
  • Eingangsbereich: Rampen, automatische Türöffner, Gegensprechanlage mit Kamera
  • Beleuchtung: Bewegungsmelder, gute Ausleuchtung von Fluren und Treppen

Viele dieser Maßnahmen kosten einzeln gar nicht so viel – aber in Summe kommt schnell ein ordentlicher Betrag zusammen. Umso wichtiger, dass du alle Fördermöglichkeiten ausschöpfst.

Förderung 1: KfW 455-B – Investitionszuschuss Barrierereduzierung

Das KfW-Programm 455-B ist das bekannteste Förderprogramm für barrierefreies Wohnen. Es bietet einen direkten Zuschuss – du musst also keinen Kredit aufnehmen.

Förderhöhe:

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €
  • Standard "Altersgerechtes Haus": 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 €

Um den höheren Zuschuss zu bekommen, musst du den Standard „Altersgerechtes Haus" erreichen. Das bedeutet, dass mehrere Barrieren in verschiedenen Bereichen abgebaut werden müssen – nicht nur eine einzelne Maßnahme.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die KfW fördert Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen – Rampen, Wege, Stellplätze
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang – Schwellenabbau, Türverbreiterung, Beleuchtung
  3. Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden – Treppenlifte, Aufzüge, Rampen
  4. Anpassung der Raumgeometrie – Grundrissänderungen, Raumzusammenlegungen
  5. Sanitärräume – Bodenebene Dusche, WC-Erhöhung, Haltegriffe
  6. Bedienelemente, Kommunikation und Orientierung – Gegensprechanlagen, Türautomatik, Lichtschalter
  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen – Begegnungsräume, Gemeinschaftsküchen

Antragstellung:

  1. Im KfW-Zuschussportal registrieren
  2. Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
  3. Angebot des Handwerkers beifügen
  4. Zusage abwarten, dann Maßnahme durchführen
  5. Rechnungen und Verwendungsnachweis einreichen

Wichtig: Das Programm 455-B ist regelmäßig überzeichnet – das heißt, die Fördermittel sind irgendwann aufgebraucht. Beantrage die Förderung daher möglichst früh im Jahr.

Förderung 2: KfW 159 – Kredit für altersgerechtes Umbauen

Wenn du einen Kredit bevorzugst statt eines Zuschusses, ist das Programm KfW 159 eine Option. Es bietet:

  • Kredit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit
  • Zinsgünstige Konditionen (unter Marktniveau)
  • Laufzeit bis zu 30 Jahre
  • Bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre

Vorteil gegenüber dem Zuschuss: Das Kreditprogramm ist nicht an ein Budgetlimit gebunden und daher ganzjährig verfügbar.

Förderung 3: Pflegekasse – Zuschuss bei Pflegegrad

Wenn du oder ein Bewohner einen Pflegegrad (1–5) habt, könnt ihr bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen:

  • Bis zu 4.000 € pro Maßnahme und Person mit Pflegegrad
  • Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt: bis zu 16.000 €
  • Kein Antrag vor Beginn nötig – aber empfohlen
  • Wiederholte Anträge möglich, wenn sich die Pflegesituation ändert

Was wird gefördert?

Alles, was das selbstständige Wohnen erleichtert oder die Pflege zu Hause ermöglicht:

  • Türverbreiterungen
  • Badumbau (bodenebene Dusche, Badewannenlift)
  • Treppenlifte
  • Schwellenabbau
  • Anpassung von Sanitäranlagen

Kombination mit KfW:

Du kannst den Pflegekassen-Zuschuss mit der KfW-Förderung kombinieren. Beispiel: Du bekommst 4.000 € von der Pflegekasse und 2.500 € von der KfW – insgesamt 6.500 € Zuschuss für deinen barrierefreien Badumbau.

Förderung 4: Landesförderung und kommunale Programme

Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Einige Beispiele:

  • NRW: Wohnraumförderung für barrierefreien Umbau (zinsgünstiger Kredit + Tilgungszuschuss)
  • Bayern: Bayerisches Wohnungsbauprogramm (für Anpassung bestehender Wohnungen)
  • Baden-Württemberg: L-Bank Wohnraumförderung
  • Sachsen: SAB Förderprogramm Barrierefreies Wohnen

Die Programme ändern sich regelmäßig. Informiere dich bei deiner Stadt oder Gemeinde, ob es aktuell ein Programm gibt.

Förderungen clever kombinieren

Die verschiedenen Fördertöpfe lassen sich oft kombinieren. Hier ein Beispiel für einen umfassenden Badumbau (Kosten: 25.000 €):

FördergeberBetragVoraussetzung
KfW 455-B2.500 €Antrag vor Beginn
Pflegekasse4.000 €Pflegegrad vorhanden
LandesförderungvariabelJe nach Bundesland
Eigenanteilca. 18.500 €

Den Eigenanteil kannst du über den KfW-Kredit 159 finanzieren oder aus Eigenmitteln stemmen. Weitere Details zu Kosten und Planung findest du in unserem Artikel zur Badsanierung.

Worauf du beim Antrag achten solltest

Timing ist entscheidend

Beim KfW-Zuschuss (455-B) musst du den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Bei der Pflegekasse ist es zwar nicht zwingend, aber empfehlenswert. Plane also genug Vorlauf ein.

Dokumentation ist alles

Fotografiere den Zustand vor und nach dem Umbau. Sammle alle Rechnungen, Angebote und Verträge. Das erleichtert die Nachweisführung enorm.

Fachbetrieb beauftragen

Sowohl KfW als auch Pflegekasse setzen voraus, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Eigenleistungen werden in der Regel nicht gefördert.

Steuerbonus als Alternative

Falls die KfW-Mittel aufgebraucht sind oder du die Antragsfrist verpasst hast: Auch barrierefreie Umbauten können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden – als außergewöhnliche Belastung (bei medizinischer Notwendigkeit) oder als Handwerkerleistung (§ 35a EStG, max. 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr).

Mehr zum Thema Steuern bei Sanierungen findest du in der KfW Förderung Übersicht.

Fazit: Mehrere Quellen anzapfen lohnt sich

Beim barrierefreien Umbau gibt es nicht den einen großen Fördertopf – aber mehrere kleine, die du kombinieren kannst. KfW-Zuschuss plus Pflegekasse plus Landesförderung kann schnell mehrere Tausend Euro zusammenbringen. Der Aufwand für die Anträge lohnt sich fast immer.

Fang am besten heute damit an: Prüfe, welche Maßnahmen du brauchst, hol dir Angebote ein und stelle die Förderanträge so früh wie möglich – besonders beim KfW 455-B, das regelmäßig ausgeschöpft ist.