BAFA Förderung Heizung 2026: Antrag stellen Schritt für Schritt

BAFA-Förderung für Wärmepumpe und Solarthermie bis zu 70%. So stellst du den Antrag richtig – mit Checkliste und häufigen Fehlern.

Die Heizung ist alt, die Gaspreise steigen, und du überlegst, auf eine Wärmepumpe oder Solarthermie umzusteigen? Gute Idee – und der Staat hilft dir dabei kräftig mit. Über die BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kannst du dir einen erheblichen Teil der Kosten zurückholen. Aber Achtung: Beim Antrag gibt es einige Stolperfallen, die dich im schlimmsten Fall die komplette Förderung kosten können.

In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du den BAFA-Antrag richtig stellst – und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

BAFA oder KfW – wer ist wofür zuständig?

Seit der Neuordnung der Heizungsförderung 2024 hat sich die Zuständigkeit verschoben. Grundsätzlich gilt:

  • KfW (Programm 458): Zuständig für den Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz)
  • BAFA: Zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung) sowie Heizungsoptimierung

Für den reinen Heizungstausch bist du also bei der KfW richtig. Das BAFA bleibt aber relevant für ergänzende Maßnahmen und die Heizungsoptimierung. Einen vollständigen Überblick über alle Programme findest du in unserer KfW Förderung Übersicht.

In der Praxis überschneiden sich die Bereiche. Deshalb erklären wir hier beide Antragswege.

Welche Heizungen werden gefördert?

Über die BEG-Förderung (KfW 458) werden folgende Heizungssysteme gefördert:

Wärmepumpe

Die Wärmepumpe ist der Favorit der Bundesregierung und erhält die höchste Förderung. Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Voraussetzung: Die Wärmepumpe muss auf der Liste der förderfähigen Anlagen stehen.

Solarthermie

Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung werden ebenfalls gefördert. Besonders sinnvoll in Kombination mit einer Wärmepumpe.

Biomasseheizung

Pelletheizungen und Scheitholzkessel erhalten eine Grundförderung, allerdings ohne den Effizienzbonus, den Wärmepumpen bekommen. Zudem gilt seit 2024 ein Staubemissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³.

Anschluss an ein Wärmenetz

Wenn in deiner Nähe ein Fernwärmenetz existiert, wird auch der Anschluss daran gefördert. Das kann eine sehr kostengünstige Lösung sein.

Die Fördersätze im Detail

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

BausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Für alle förderfähigen Heizungen
Einkommensbonus30 %Haushaltseinkommen unter 40.000 € brutto/Jahr
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Austausch funktionstüchtiger Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung (älter als 20 Jahre oder Öl/Kohle)
Maximum70 %Kombination aller Boni

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € dazu, ab der siebten je 8.000 €.

Rechenbeispiel: Eine Wärmepumpe kostet 28.000 €. Du hast ein Haushaltseinkommen unter 40.000 € und tauschst eine 25 Jahre alte Gasheizung aus. Das ergibt: 30 % + 30 % + 20 % = 80 %, gedeckelt auf 70 % = 19.600 € Zuschuss.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So stellst du den Antrag

Schritt 1: Heizungsbauer beauftragen und Angebot einholen

Hol dir ein detailliertes Angebot von einem qualifizierten Heizungsbauer ein. Das Angebot sollte alle relevanten Kosten enthalten: Gerät, Installation, Demontage der alten Heizung, Anpassung der Heizflächen etc.

Tipp: Ein Energieeffizienz-Experte kann dir helfen, das richtige System auszuwählen und das Angebot zu prüfen.

Schritt 2: Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen

Du darfst seit 2024 den Vertrag mit dem Handwerker vor der Antragstellung abschließen – allerdings muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten sein, die den Vertrag an die Förderzusage koppelt.

Schritt 3: KfW-Antrag online stellen

Den Antrag stellst du im KfW-Zuschussportal. Du brauchst:

  • Personalausweis oder Reisepass (für die Identifizierung)
  • Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Handwerker
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) – bei Komplettsanierungen vom Energieberater

Schritt 4: Auf Zusage warten

Die Bearbeitungszeit variiert. Rechne mit 4–12 Wochen. In dieser Zeit kannst du schon Vorbereitungen treffen, aber die eigentliche Maßnahme sollte erst nach der Zusage starten.

Schritt 5: Heizung einbauen lassen

Nach der Zusage kann es losgehen. Lass die Heizung von einem Fachbetrieb installieren und sammle alle Rechnungen und Nachweise.

Schritt 6: Nachweise einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten reichst du die Rechnungen und technischen Nachweise im KfW-Portal ein. Danach wird der Zuschuss auf dein Konto überwiesen.

Häufige Fehler beim Antrag

Aus der Praxis kennen wir diese typischen Stolperfallen:

Fehler 1: Maßnahme vor Antragstellung begonnen

Der absolute Klassiker. Wenn du die Heizung einbaust, bevor der Antrag gestellt (und idealerweise bewilligt) ist, verlierst du den Förderanspruch. Seit 2024 ist der vorzeitige Vertragsabschluss zwar erlaubt, aber nur mit der genannten aufschiebenden Bedingung.

Fehler 2: Nicht förderfähiges Gerät gewählt

Nicht jede Wärmepumpe ist förderfähig. Prüfe vorher auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen, ob dein gewähltes Modell dabei ist.

Fehler 3: Einkommensbonus nicht beantragt

Viele vergessen den Einkommensbonus, obwohl sie anspruchsberechtigt wären. Prüfe dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen – es zählt der Durchschnitt der letzten beiden Jahre.

Fehler 4: Unvollständige Unterlagen

Fehlende Nachweise führen zu Verzögerungen oder Ablehnung. Erstelle dir eine Checkliste und hake alles ab, bevor du den Antrag abschickst.

Checkliste: Das brauchst du für den Antrag

  • ☐ Angebot/Vertrag mit Heizungsbauer (mit aufschiebender Bedingung)
  • ☐ Nachweis über das bisherige Heizsystem (für Klimageschwindigkeitsbonus)
  • ☐ Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre (für Einkommensbonus)
  • ☐ Personalausweis oder Reisepass
  • ☐ Grundbuchauszug oder Kaufvertrag (als Eigentumsnachweis)
  • ☐ Technisches Datenblatt der neuen Heizung

Lässt sich die BAFA-Förderung kombinieren?

Ja, aber mit Einschränkungen. Du kannst die Heizungsförderung (KfW 458) mit anderen Förderungen kombinieren, solange die Gesamtförderung 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Mögliche Kombinationen:

Fazit: Förderung mitnehmen lohnt sich

Bei Fördersätzen von bis zu 70 % kann der Heizungstausch deutlich günstiger werden als gedacht. Der Antragsprozess ist zwar bürokratisch, aber machbar – wenn du die Reihenfolge einhältst und alle Unterlagen zusammen hast. Nimm dir die Zeit, alles ordentlich vorzubereiten, und hol dir bei Bedarf Unterstützung von einem Energieeffizienz-Experten. Die Investition in professionelle Beratung zahlt sich fast immer aus.

Wenn du auch über die Modernisierung deiner Heizung nachdenkst, findest du dort einen umfassenden Vergleich der verschiedenen Heizungssysteme.